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  Finanzierung
   
  Investitionen in den USA stellen gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ein erhebliches finanzielles Risiko dar und werfen die Frage der wirtschaftlichen Machbarkeit auf.

Finanzierungsinstrumente

Unterschied im Bankensystem

Das amerikanische Zentralbanksystem, besteht aus zwölf district reserve banks und deren Zweigniederlassungen. Die Kontrolle über das System obliegt einem Board of Governors, das vom Präsidenten der USA ernannt wird. Das federal reserve system führt die Aufgaben einer Zentralbank aus.

Im amerikanischen Bankensystem gibt es nicht die Tradition der Universalbanken. Die deutlichste Präsenz haben commercial banks. Daneben gibt es noch Sparkassen (savings banks), sog. Spar- und Darlehenskassen (savings and loan associations), Investmentbanken, Finanzgesellschaften (fmance companies), Venture Capital- Firmen und andere Finanzinstitute. Für Unternehmensgründer in den USA haben Investmentbanken eine erheblich größere Bedeutung als im deutschsprachigen Raum. Auch in Amerika beteiligen sich Investmenthäuser zwar nur an der Gründung von Unternehmen
bestimmter Größe, jedoch ist diese Finanzierungsform nicht nur den großen Konzernen vor­behalten. Vielmehr wählen viele mittelständische Unternehmen die Finanzierung durch Investmentbanken als Alternative zum üblichen Bankkredit. Ende der 90er Jahre zeichnete sich auch im deutschsprachigen Europa ein Trend zur Beteiligungsfinanzierung ab, jedoch ist diese Finanzierungsform dort immer noch vergleichsweise unpopulär, da die Risikobereitschaft der Banken in Europa geringer ist als in den USA.

Wichtig ist der Hinweis auf das amerikanische Phänomen der credit history. Der europäische Unternehmer mag in seiner Heimat beste Bonität genießen. Für eine amerikanische Bank birgt er jedoch ein hohes Kreditrisiko, da es über ihn oder sein Unternehmen keine Unterlagen gibt, die die finanzielle Vergangenheit beschreiben. Die amerikanische Bank wird die Bonität des ausländischen Unterneh­mers erst beurteilen können, wenn sich die Niederlassung über einen gewissen Zeitraum hin eine amerikanische credit history aufgebaut hat. Eine weitere Hürde bildet die so genannte "know your customer policy" die ame­rikanische Banken von Gesetz her verpflichtet, besondere Vorsicht ausländischen Unternehmen gegenüber walten zu lassen. Es ist daher empfehlenswert im Vorfeld der Niederlassungsgründung mit der deutschsprachigen Hausbank des Unternehmens die Möglichkeiten für die Gründungsfinanzierung zu klären. Grundsätzlich bieten sich hierbei folgende Möglichkeiten an:
  1. Cash collateral
  2. Guaranty
  3. Letter of Comfort
Ist die Niederlassung gegründet, gilt es die Finanzierung lokal sicherzustellen.

Finanzierung durch Banken und ähnliche Institute

Hinsichtlich der Dauer des Finanzierungsbedarfs unterscheidet man zwischen short term und long term Kapitalbeschaffung. Short term Kapitalbeschaffung kommt immer dann in Betracht, wenn Fremdkapital nur für einen kurzen Zeitraum benötigt wird. Gegenstand der Planung ist dabei, entweder das geliehene Kapital nach kurzer Zeit (meistens innerhalb eines Jahres) wieder zurückzuerstatten oder aber die gesamte Unternehmung zu beenden und aus dem Gewinn die Kapitalkosten zu bestreiten. Hier kommen vornehmlich solche Finanzierungsmittel in Frage, die von Anfang an auf ein bestimmtes Volumen ausgerichtet sind und auch hinsichtlich der Kosten, insbesondere der Zinsen, auf einer festen vertraglichen Grundlage beruhen. Auch hinsichtlich der Fälligkeit werden hier meist klare Absprachen getroffen. Ist der Kredit erst einmal gewährt, so kann der Unternehmer in der Regel frei und unabhängig unternehmerische Entscheidungen treffen und mit dem Kapital
eigenverantwortlich wirtschaften.

Derartige Kapitalbeschaffungen werden meist durch konkrete Sicherheiten
geschützt. Das bedeutet, dass entweder schon Kapital oder andere Werte
als Sicherheit vorhanden sind oder aber Bürgschaften übernommen werden. Als Finanzierungsmöglichkeiten kommen hier vor allem in Betracht:

Commercial Bank Borrowings (Kreditfinanzierung)


Bankkredite werden in erster Linie von so genannten commercial banks offeriert. Man unterscheidet gesicherte, ungesicherte und revolvierende Kredite, um deren Gewährung sich der Firmengründer mit einem in ein Unternehmenskonzept eingebetteten Finanzierungsplan bewirbt.

Ist der Kreditrahmen sehr umfangreich, so fällt ein besonderes Augenmerk
den Kreditklauseln zu. Die so genannten covenants treffen Bestimmungen über Eigenkapitalausstattung, den Verschuldungsgrad und das working capital (Verhältais Umlaufvermögen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten), die Begrenzung von Gewinnausschüttungen oder die Veräußerung bestimmter Aktiva. Durch diese Klauseln kann somit die unternehmerische Freiheit eingeschränkt werden. Anders als in Deutschland existiert in den USA kein umfassendes kodifiziertes Recht. Es ist unüblich, auf standardisierte Verträge zurückzugreifen oder allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Die amerikanischen Banken formulieren daher in der Regel ausführliche und sehr umfangreiche individuelle Kreditverträge, um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern. Aus diesem Grund ist es unbedingt ratsam, den Rat eines mit dem amerikanischen Recht vertrauten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Anders als im Heimatmarkt Europa werden nicht-amerikanische Unternehmer oft auf andere Finanzierungsformen als herkömmliche Bankkredite ausweichen müssen, da amerikanische Banken Kredite an Ausländer nur unter erschwerten Bedingungen vergeben.

Leasing

Das Leasen von Mobilien und Immobilien kann sehr häufig eine sinnvolle Art der Finanzierung von Sachanlagen sein. Dabei sind die Konditionen genau zu prüfen und zu verhandeln. Der ausländische Unternehmer als Leasingnehmer wird auch an dieser Stelle wieder mit der fehlenden credit history konfrontiert werden. Ohne credit history ist das Ausfallrisiko für den Leasinggeber hoch, was sich wiederum auf die Kosten niederschlagen wird.

Kreditkarten

Als Zwischenfinanzierung können kurzfristig auch Kreditkarten zum Einsatz
kommen. Empfehlenswert ist dies nur, wenn man die aufgelaufenen Ausgaben zum Zahlungszeitpunkt ausgleicht, und die betreffende Kreditkarte mit eher niedrigen Zinskonditionen ausgestattet ist. Zu erwähnen ist, dass man als Nicht-Amerikaner ohne credit history keine Kreditkarte erhält. Sofern man in Europa noch nicht mit einer amerikanischen Bank zusammengearbeitet hat, muss man nach und nach eine eigene credit history schaffen, was je nach Einzelfall ein bis zwei Jahre dauern kann. Durch die Hinterlegung eines Haftungsbetrages, dem security deposit, das als Sicherstellung für die Karte dient kann die Schaffung der credit history beschleunigt werden.

Credit Unions

Credit unions sind von Firmenmitgliedern oder Mitarbeitern geführte Finanzierungseinrichtungen, die unabhängig von anderen Kreditinstituten arbeiten und oftmals auf Grundlage eigener Vergaberichtlinien günstigere Zinsen und Dienstleistungen gewähren als kommerzielle Banken. Sie haben in erster Linie die Unterstützung ihrer Mitglieder zum Ziel, jedoch können bestehende Kontakte zu Firmen die solche credit unions unterhalten hilfreich sein, um auch als Außenstehender ausnahmsweise eine Kreditzusage zu erhalten. Die gewährten Kredite haben ein geringeres Volumen als die der kommerziellen Banken. Geringe Folgekosten machen diese Finanzierungsart gerade für kleinere Start-ups interessant.

Beteiligungsfinanzierung / Venture Kapital

Ein Unternehmensgründer, der eine Finanzierung anstrebt, die keinen Einsatz von Eigenkapital voraussetzt, die nicht den Druck der Tilgung durch ein Fälligkeitsdatum erhöht oder die auf einen längeren Zeitraum als ein Jahr angelegt ist, wird sich um ein long-term-Finanzmittel bemühen.
Vielfach kommen auch hier wie bei der short-term-Finanzierung Bankkredite in Betracht, und es ist Verhandlungssache möglichst gute, der Länge der Laufzeit angemessene Konditionen für die Kapitalleihe zu erreichen. Als echte Alternative dazu hat sich auf dem Markt jedoch die Beteiligungsfinanzierung etabliert. Darunter versteht man die Finanzierung von nicht börsennotierten Unternehmen. Im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung stellt der Investor dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhält dafür Unternehmensanteile (z. B. Aktien). Seitens des Unternehmens sind keine Sicherheiten zu erbringen. Ziel eines Beteiligungskapitalgebers ist die Kapitalausstattung wachstumsstarker Unternehmen, die innerhalb von drei bis fünf Jahren ab dem Beteiligungszeitpunkt auf Basis eines dynamischen Marktes und einer herausragenden Marktposition eine mögliche Börseneinführung erwarten lassen. Beteiligungsfinanzierung umfasst damit ausstiegsorientiertes Risikokapital im engeren Sinne. Potentielle Investoren sind business angels, venture capital Gesellschaften, private equity Häuser und mezzaninec capital fonds, die jeweils durch eine aktive Unterstützung des Wachstumsprozesses eine maximale Entwicklung des Unternehmenswertes erreichen wollen.

Venture Capital

Ist eine schnelle und unkomplizierte Bereitstellung von Wagniskapital Ziel
der Überlegungen des Unternehmensgründers, und sieht er zudem eine
zusätzliche Managementbetreuung als notwendig oder hilfreich an, so kommt eine Finanzierung mit fremder Kapitalbeteiligung durch venture capital in Betracht. Wie gesehen ist dabei von Anfang an klar, dass sich der
Beteiligungskapitalgeber nach ei­nigen Jahren wieder aus dem Geschäft zurückziehen wird. Dies geschieht entweder durch einen Börsengang oder den Verkauf seines Unternehmensanteils an ei­nen Interessenten. In erster Linie wird ein Börsengang ungefähr drei bis fünf Jahre nach Gründung des finanzierten und dann eigenständigen Unternehmens angestrebt und eine sehr hohe Rendite erwartet. Dafür liegt die durchschnittliche Investitionssumme auch bei USD 10-25 Millionen. Um seine Interessen besser waren zu können, sollte der Unternehmer von Beginn an darauf achten, dass nicht zu viele verschiedene venture capitalists an der Start­finanzierung beteiligt sind. Das Ziel des venture capitalists ist es, eine hohe Rendite für das eingesetzte Kapital zu erhalten. Der Unternehmensgründer hingegen hat das Interesse, seine Firma auf Dauer zu erhalten, also einer Zerschlagung oder einem Verkauf entgegen zu wirken.

Um das Interesse eines venture capitalists zu wecken, sollte der Unternehmensgründer diesem Material liefern, das zum Beispiel die Entwicklung eines Prototypen, die Ausarbeitung eines Businessplans, die Präsentierung einer Marktanalyse und die Vorstellung eines Management-Teams enthält. Kann nach Durchlaufen der Gründungsphase nachgewiesen werden, dass ein marktfähiges Produkt vorliegt, ist der Zeitpunkt für den Einstieg eines venture capitalists gekommen. Verglichen mit den 90er Jahren ist es inzwischen wesentlich schwieriger geworden, senture capital zu erhalten.

Angels

Angels sind private Kapitalgeber, die unabhängig von Banken mit eigenem
Kapital gerade in den frühesten Phasen der Unternehmensgründung finanzielle Hilfe geben. Für Interessenten, die einen Kapitalbedarf von USD 250.000 bis USD 5.000.000 haben, sind angels unter Umständen die idealen Partner. Bei einem gemeinsamen erfolgreichen Start steigen dann gegebenenfalls auch venture capitalists ein und bringen zusätzliche Kapitalmengen ein. Gerade weil angels eine große Risikobereitschaft an den Tag legen, ist es auch hier unverzichtbar, mit konkreten, gut durchdachten Plänen aufzuwarten. Diese kann man den angels auf verschiedensten Wegen präsentieren:

Venture Capital-Foren

Durch die Teilnahme an venture capital-Foren, die in regelmäßigen Abständen zum Beispiel von Industrie- und Handelskammern oder professionellen Dienstleistungsgesellschaften veranstaltet werden, können Unternehmer potentielle Investoren kennen lernen. Dort kann der Unternehmer seinen Business Plan vorstellen und versuchen, das Interesse der anwesenden angels zu wecken.

Venture Capital-Clubs

Hierbei handelt es sich um Zusammenschlüsse von Kapitalgebern, die mit venture capital Foren vergleichbare Veranstaltungen abhalten. Insoweit kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.



ACE-Net

Das Angel Capital Electronic Network bietet im Rahmen einer landesweiten Verflechtung Daten von Investoren und Kapitalgebern an. Um in diesem Netzwerk vertreten zu sein, muss man ein Anmeldeformular ausfüllen und vom Operator re­gistriert werden. Wichtige Informationen sind auf der entsprechenden Website im Internet zu finden.



Rechtsanwälte und Universitäten


Nicht zuletzt bieten auch Rechtsanwälte und Universitäten auf Anfrage den
Kontakt zu angel in ihrer Nähe an, da ihnen diese Kapitalgeber durch die Arbeit mit Mandanten und die Tätigkeit der Wirtschaftsfakultäten oft hinreichend bekannt sind.

Staatliche Förderungen

Ausländische Unternehmen in den USA haben Zugang zu den gleichen Fördermitteln wie amerikanische Unternehmen. Öffentliche Fördermittel werden in den USA durch Bundesprogramme und/oder einzelstaatliche
Förderungsprogramme zur Verfugung gestellt. Die Anzahl der Programme
ist groß, und die Staaten informieren auf ihren Homepages im Internet
ausführlich über ihr Angebot und die entsprechenden Vergaberichtlinien.
Die größte staatliche Einrichtung, die Darlehen an kleinere und mittlere Unternehmen vergibt, ist die Small Business Administration (SBA). Diese Bundesbehörde fungiert dabei nicht selbst als Kreditgeber, sondern schaltet eine Bank zwischen, für deren Kredite die SBA die erforderliche Bürgschaft übernimmt. Die wichtigsten verfügbaren Finanzierungsmodelle durch die SBA sind:

Microloans

Für kleine und kleinere mittelständische Unternehmen, die für den Start oder die Expansion ihres Unternehmens in den USA finanzielle Unterstützung benötigen, kommt das so genannte microloans-Programm  in Betracht. Das microloans-Programm ist ein von der Regierung gesponsertes Finanzierungsmodell, das verfügbare Gesamtkapital ist relativ begrenzt. Im Rahmen dieses Programms werden Beträge von einigen hundert Dollar bis zu USD 25.000 als kurzfristige Kredite von gemeinnützigen Organisationen und von der SBA anerkannten Wirtschaftsentwicklungsorganisationen in Form winfonds zur Verfügung gestellt. Der Einsatz dieser Kredite dient meist dem Erwerb von Maschinen, Einrichtung oder Büromaterial. Die Kredite werden für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren gewährt und können nicht zur Tilgung bestehender Schulden verwendet werden.

7a Loan Guarantee Program und Low Doc Program

Das so genannte 7a loan guarantee program beinhaltet verschiedene Finanzierungsmodelle, von denen das bekannteste das Iow Doc-Programm sein dürfte.

7a Loan Guarantee Program

Das 7a loan guarantee program ist besonders für den Aufbau oder Ausbau
geschäftlicher Tätigkeiten sowie die Anschaffung von Inventar oder Maschinen kleiner Unternehmen geeignet, die einen längerfristigen Kredit für ihre Ziele benötigen und die einen Eigenkapitalanteil von manchmal bis zu 30%, den herkömmliche Kreditgeber zumeist fordern, nicht aufbringen können. Investitionen im Sinne des 7a loan guarantee programs werden traditionell in Form von Krediten über USD 150.000 finanziert. Die SBA bürgt für einen Höchstbetrag von bis zu USD 750.000 oder 75 % des Kreditbetrages, je nachdem welcher Betrag geringer ist. Die Laufzeit der Kredite hängt vom jeweiligen Finanzierungszweck ab, so liegt sie zum Beispiel für Geschäftskapital zwischen sieben und zehn Jahren, für Maschinen und Betriebseinrichtungen zwischen zehn und 25 Jahren und für den Erwerb oder Bau eines Gebäudes bei bis zu 25 Jahren. Die Bearbeitung der Anträge für das 7a loan guarantees program kann unter Umständen Wochen oder Monate dauern, der Zeitaufwand ist wegen der höheren Kreditbeträge größer als im Rahmen des Iow Doc-Programms. Gegenwärtig ist dieses Programm insbesondere auch wieder der Finanzierung von Schulden zugänglich gemacht worden, so dass die Anzahl der Anträge und die Bearbeitungszeiten drastisch gestiegen sind. Das Ausfüllender Anträge ist im Vergleich zum low Doc-Program komplizierter, der durchschnittliche Zeitaufwand dafür liegt bei ungefähr 25 Stunden. Um zu gewährleisten, dass die Anträge richtig ausgefüllt werden, sollte gegebenenfalls auf die zum Teil kostenlose Hilfe der örtlichen Stellen zurückgegriffen werden oder auf professionelle Agenturen, die ihre Hilfe für das richtige und vollständige Ausfüllen gegen eine Gebühr in Höhe von zwischen USD 1.200 und USD 5.000 anbieten.

Low Doc

Hierbei handelt es sich um das wohl populärste Kreditprogramm. Es wurde 1993 zur Förderung der Vergabe von kleinen Geschäftskrediten bis zu USD 150.000 eingeführt. Die bürokratischen Abläufe und Antragsmodalitäten wurden im Vergleich zu den anderen S/J-Programmen optimiert. Aufgrund eines nur einseitigen Antragsformulars liegt die Bearbeitungszeit derzeit bei ungefähr einer Woche und soll in naher Zukunft sogar auf 36 Stunden verringert werden. Für die Gewährung eines Kredits ist zusätzlich zu den generellen Eignungsvoraussetzungen einer S&4-Kreditvergabe erforderlich, dass in den letzten drei Geschäftsjahren die durchschnittliche Verkaufsbilanz unter USD 5.000.000 lag und im Unternehmen weniger als 100 Mitarbeiter einschließlich Firmeninhaber oder Partner beschäftigt werden.

Obwohl der bürokratische Aufwand geringer ist als ursprünglich bei den SBA-Programmen, müssen einige Formalitäten eingehalten und die üblichen Antragsvoraussetzungen des Kreditgebers erfüllt werden. Dazu zählen insbesondere eine Übersicht über die finanzielle Situation sowie die persönliche Sicherheit jeder Person, die einen Anteil von 20% oder mehr an dem Unternehmen hält. Bei Krediten zwischen USD 50.000 und USD 150.000 ist eine Steuerbescheinigung der letzten zwei Jahre beizufügen. Die Bedingungen des Kredits, für den die SBA bürgt, werden von dem privaten Geldgeber eigenständig festgelegt. Allerdings ist dem Gläubiger seitens der SBA untersagt, zusätzlich zu der SBA -Bürgschaftsgebühr von maximal 2 % weitere Gebühren zu verlangen. Die Zinssätze variieren je nach Kreditbetrag, wobei die Obergrenze zwischen 4,75 % für Kredite unter USD 25.000 und 2,25 % für Kredite über USD 50.000 liegt

504 Community Development Corporation Tax Credit Program

Dieses Modell wird häufig von kleinen und mittleren Unternehmen gewählt, die Arbeitsplätze schaffen oder bereits bestehende Betätigungen ausbauen und erweitern wollen und die es für günstiger halten, Immobilien zu kaufen als zu mieten. Dabei werden die Kredite langfristig mit von Anfang an festgesetzten Bedingun­gen ohne hohe Eigenbeteiligung und gleitenden Zinssätzen vergeben. Die SBA wird hierbei durch von ihr anerkannte gemeinnützige Firmen, die so genannten Certified Development Companies (CDCs), unterstützt, die bei dem Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklung in der Umgebung ihres Finnensitzes mitwirken sollen. Typischerweise bewegen sich die von den CDCs zu finanzierenden Projekte in einer Größenordnung zwischen USD 500.000 und USD 2.000.000, wobei die Bürgschaft durch die SBA wiederum auf USD 750.000 begrenzt ist. An den CDCs sind üblicherweise Banken, professionelle Organisationen, Gemeinden und private Investoren beteiligt.

   
 
 
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Nicht-Einwanderungs Visa · Einwanderungs-Visa · Green Card · Visafreies Reisen

US 24 Immigration Service Inc. informiert Sie auf diesen Seiten über die Themenschwerpunkte:
  • Nicht-Einwanderungs Visa
  • B1/B2 Visum (Geschäftsleute / Touristen)
  • L1 Visum (Beschäftigte eines ausländischen Unternehmens)
  • H1B Visum (Hochschulabsolventen und besonders qualifizierte Personen)
  • E1/E2 Visum (Investorenvisum (E2) und Handelsvisum (E1))
  • O Visum (Ausländer mit herausragenden Fähigkeiten, z. B. Professoren)
  • P1 Visum (Athleten und Unterhaltungskünstler)
  • I Visum (Journalisten)
  • J1 Visum (Trainees und Praktikanten)
  • F1 Visum (Schüler / Studenten)
  • Einwanderungs-Visa
  • K-1/2-Visum
  • K-3/4-Visum
  • V-Visum
  • Green Card
  • Visafreies Reisen

Visaregelungen
 
Um in den USA unternehmerisch tätig zu werden ist ein Visum (Aufenthaltserlaubnis) erforderlich. Das amerikanische Einwanderungsrecht kennt zwei Aufenthaltsformen: den Non-Immigrant Status für den vorübergehenden Aufenthalt (Touristenbesuch, Studium, Arbeitsverhältnis, Diplomatenstatus usw.) sowie den Permanent- Resident Status für den Daueraufenthalt, der letztendlich auch zur Green Card berechtigt.

Im Rahmen des so genannten Visa Waver-Programms sind einreisende Personen aus zahlreichen Staaten, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz, von der Visumspflicht befreit. Bei einer Einreise im Rahmen dieses Visa Waver-Programms ist man allerdings nicht zur Beschäftigung in den Vereinigten Staaten berechtigt, und eine Verlängerung des Aufenthaltes ist ebenfalls nicht möglich. Jeder Aufenthalt über 90 Tage hinaus ist ausnahmslos visumspflichtig. Im Rahmen des Visa Waver-Programms ist es nicht möglich, den Aufenthaltsstatus in den USA selbst zu ändern oder ein neues Visum zu beantragen, wie dies bei anderen Visumsarten möglich ist.

Visa-Anträge werden seit dem 1. März 2003 nicht mehr vom US-Immigration and Naturalization Service (INS) geprüft und bewilligt, sondern vom Department of Homeland Security (DHS). Zuständig für die Verwaltung aller Visa-Programme, die Bearbeitung der Einwanderungsanträge sowie die Erteilung von Arbeitserlaubnissen ist das Bureau of Citicenship and Immigration Services im DHS. Alle Anträge auf Non-Immigrant und Immigrant Visa werden dabei einer eingehenden Sicherheitsprüfung unterzogen. Die genauen und aktuellen Bedingungen zur Erlangung eines Visums werden auch beim amerikanischen Konsulat im Antragstellerland bekannt gegeben.

Der Visaantrag wird beim entsprechenden Konsulat im Heimatland beantragt. Neuerdings ist ein persönliches Interview im Rahmen der Antragstellung vorgeschrieben. In der Regel sind bei der Antragstellung folgende Dokumente mitzubringen:

  • Antragsformular OF - 156
  • bei männlichen Antragstellern im Alter von 16-45 Jahren: Antragsformular DS-157
  • Visabearbeitungsgebühr (Höhe kann nach Art des Visums unterschiedlich sein)
  • 2 Passfotos
  • Reisepass

Je nach Visum sind zusätzliche Dokumente beizubringen (z. B. die Heiratsurkunde). In manchen Fällen (Visum ohne Arbeitserlaubnis) ist der Nachweis einer finanziellen Unterstützung erforderlich. Dies ist oft nicht explizit vorgeschrieben, scheint aber bei der Ausstellung eines längeren Besucher- oder Studentenvisums von Bedeutung zu sein. Auch wird ein Nachweis darüber verlangt, dass man vorhat, die USA wieder zu verlassen.

Sowohl die Ausgestaltung der Visakategorien als auch die Anforderungen an die Visavergabe unterliegen stets Veränderungen. Daher sollte der aktuelle Stand der Visaregelungen jeweils bei der amerikanischen Botschaft oder dem amerikanischen Konsulat des eigenen Landes erfragt werden.

Der Besitz eines Visums verschafft dem Visumsinhaber noch nicht das Recht, in die USA einzureisen. Beamte der Einwanderungsbehörde kontrollieren jeden Visuminhaber und behalten sich das Recht vor, die Einreise zu verweigern. Außerdem ist zwischen Visums- und Aufenthaltsdauer zu unterscheiden. So ist die Aufenthaltsdauer bei einem Besuchervisum sechs Monate, während die Visagültigkeit zehn Jahre betragen kann. Man ist dann zu mehrmaliger Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigt.

Bewerber für Anträge auf Aufenthaltsverlängerung und Neuausstellung von Arbeitserlaubnissen müssen mit Bearbeitungszeiträumen von bis zu drei Monaten rechnen.

B-1-Visum, B-2-Visum und H-1B-Visum
Einige Visa in dieser Kategorie enthalten eine Arbeitserlaubnis, andere hingegen nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Person, welche ohne Arbeitserlaubnis eine bezahlte Beschäftigung ausübt, die Berechtigung zum weiteren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten verliert. Erlangt die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde INS Kenntnis von dieser Tätigkeit, so droht dem Betroffenen die unverzügliche Ausweisung. Seit Ende 1986 werden auch Arbeitgeber, die Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen, zivilrechtlich und in besonders schweren Fällen sogar strafrechtlich verfolgt.

Die Nichteinwanderungsvisa sind in mehrere Kategorien unterteilt, die wiederum auf spezifische Einreisemotive zugeschnitten sind.

B-1 Visum
Das "B-1"-Visum ermöglicht die ein- oder mehrmalige Einreise von Personen, die außerhalb der USA beschäftigt sind und auch dort vergütet werden. Der Aufenthaltszweck ist die Förderung der Geschäfte des ausländischen Arbeitgebers wie zum Beispiel Vertragsverhandlungen, Markterkundungen, Unternehmensneugründungen aber auch Montage, Wartung und Reparatur von Maschinen. Die Entlohnung muss durch den heimatlichen Arbeitgeber erfolgen und nicht vom amerikanischen. Das "B-1"-Visum hat eine Laufzeit von sechs Monaten und kann anfänglich maximal auf ein Jahr verlängert werden. Erhältlich sind "B-1"-Visa innerhalb weniger Tage bei den U.S. Konsulaten.

Selbständige Dienstleistungstreibende (z. B. Consultants), die aus US-Quellen bezahlt werden, erhalten kein "B-1"-Visum.

B-2 Visum
Das "B-2"-Visum gilt für Touristen, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten wollen. Es gilt ebenfalls für medizinische Behandlung, Teilnahme an Veranstaltungen oder für Angehörige von Geschäftsreisenden. Der Aufenthalt ist auf sechs Monate (mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf ein Jahr) begrenzt, wobei die Gültigkeitsdauer des Visums mehrere Jahre betragen kann.

H-1B Visum
Das "H-1B"-Visum gewährt eine zeitlich befristete Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Personen mit spezieller beruflicher Qualifikation. Das "H-1B"-Visum richtet sich an Antragsteller, die ein Universitätsstudium absolviert haben sowie an Personen, die sich auf ihrem Fachgebiet ausgezeichnet haben. Der Job in den USA muss die von dem Antragsteller nachgewiesene besondere Qualifikation erfordern. Das "H-1B"-Visum berechtigt zu einem berufsbedingten USA-Aufenthalt von bis zu sechs Jahren. Bei Antrag auf ein "H-1B"-Visum muss der Antragsteller einen Arbeitgeber vorweisen können. Es ist nicht möglich, ein "H-1B"-Visum ohne ein entsprechendes Arbeitsangebot zu erlangen. Der zukünftige Arbeitgeber hat einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen WS-Dienststelle zu stellen.

Mit der Bestätigung des INS muss der ausländische Arbeitnehmer wiederum sein Visum im entsprechenden Konsulat beantragen. Dieses Visum ist außerdem an diesen speziellen Arbeitgeber gebunden. Im Falle des Wechsels zu einem anderen Arbeitsplatz muss ein neuerlicher Antrag auf Übertragung des Visums gestellt werden.

Im Allgemeinen findet das "H-1B"-Visum insbesondere in folgenden Berufszweigen Anwendung: Naturwissenschaften, Steuer- und Wirtschaftsprüfung, Finanzen, Architektur sowie Ingenieurswesen. Das "H-1B"-Visum wird anfänglich für drei Jahre ausgestellt und kann maximal auf sechs Jahre verlängert werden.

E-1 und E-2-Visum
Das E-1 Visum richtet sich an Kaufleute und Kapitalanleger und das E-2 Visum an Kapitalanleger. Diese Visa berechtigen ihre Inhaber zur Beschäftigung ausschließlich beim antragstellenden Unternehmen in den USA. Während sich das E-1 Visum am Handelsumsatz orientiert, richtet sich das E-2 Visum nach der Höhe der getätigten Investition.

E-1 Visum
Das "E-1"-Visum eröffnet Kaufleuten und Kapitalanlegern, die Handels- und Investitionsgeschäfte in den USA abwickeln wollen, eine Arbeitsgenehmigung. Der Antragsteller muss Staatsangehöriger eines Landes sein, mit dem die USA ein entsprechendes Handels- und Investitionsschutzabkommen (etwa mit allen EU-Staaten außer Portugal) abgeschlossen hat und mit dem Zweck in die USA einreisen, für eine US-Firma in leitender Position tätig zu werden. Zur Erlangung des "E-1"-Visums muss das Antrag stellende Unternehmen allerdings ein beträchtliches Handelsvolumen mit dem Vertragsstaat nachweisen. Wesentlicher Handel ist mit einem Transaktionsvolumen von USD 200.000 belegt. Für gewöhnlich reicht eine einzige Transaktion nicht aus, sondern die Geschäftsbeziehungen sollten regelmäßig und langfristig gestaltet
sein. Das "E-1"-Visum hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist für höchstens weitere fünf Jahre verlängerbar.

E-2 Visum
Beim "E-2"-Visum handelt es sich um ein reines Kapitalanlegervisum. Die Ausstellung dieses Visums ist mit umfangreichen Auflagen verbunden. So ist das Antrag stellende Unternehmen dazu verpflichtet, nicht unerhebliche Investitionen in den USA zum aktiven Betrieb eines fortdauernden Geschäftes zu tätigen. Zudem unterliegt das "E-2"-Visum Auflagen in den Bereichen der Investitionsfinanzierung und der investitionsbedingten Schaffung von Arbeits-
plätzen. Der Visumsinhaber muss eine leitende oder Spezialkenntnisse erfordernde Stelle einnehmen.

Die Höhe der Investitionssumme, die als ausreichend für die positive Erledigung eines Antrags auf Ausstellung eines "E-2"-Visums angesehen wird, kann in der Regel mit den Kosten für die Gründung oder den Kauf eines entwicklungsfähigen Unternehmens verglichen werden. Als Richtwert für diese Visumskategorie gelten eine Investition von rund USD 50.000 und die dadurch bedingte Sicherung von zehn Arbeitsplätzen. In einem Gebiet mit hoher Arbeitslosenratekann eine Investitionssumme von USD 25.000 und die Sicherung von zehn Arbeitsplätzen genügen. Die INS prüft Anträge auf "E-2"-Visa besonders streng, um Missbräuche unter dem Mantel der Unternehmensgründung zu vermeiden.

Das "E-2"-Visum wird anfänglich für ein bis fünf Jahre ausgestellt und ist im Anschluss grundsätzlich unbegrenzt verlängerbar. Der Antrag für das "E-2"-Visum wird beim U.S. Konsulat eingereicht.

L-1 Visum
Für innerbetriebliche Versetzungen kommt das "L-1"-Visum in Betracht. Der ausländische Arbeitnehmer muss zumindest ein Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung in der deutschen, österreichischen oder Schweizer Zweigniederlassung oder Muttergesellschaft gearbeitet haben. Der Antragsteller muss in einer leitenden Position tätig gewesen sein oder über spezielles Fachwissen verfügen. Das entsendende ausländische Unternehmen muss in enger Verbindung mit dem Zielunternehmen in den USA stehen (Mutter-/Tochterverhältnis, Konzern oder Joint Venture), damit das für das "L-1"-Visum charakteristische Kriterium der innerbetrieblichen Versetzung erfüllt ist.

Ein "L-1"-Visum wird anfänglich für drei Jahre ausgestellt und kann für technisches Personal auf maximal fünf Jahre und für Führungspersonal auf maximal sieben Jahre verlängert werden.

Das "L-1"-Visum wird vom US-Arbeitgeber beim Bureau of Citicenship and Immigration Services im DHS beantragt und vom U.S. Konsulat in Deutschland ausgestellt.

Einwanderungsvisa/ Green Card
Neben den Nichteinwanderungs-Visa erteilt das Bureau of Citicenship and Immigration Servicesim DHS auch Einwanderungsvisa und die sog. Green Card. Der durch die Erlangung des Einwanderungsvisums bzw. der Green Card herbeigeführte Permanent Resident Status eröffnet dem Inhaber eine unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die nicht wie bei den o. g. Nichteinwanderungsvisaarten an ein bestimmtes Unternehmen gebunden ist.

Personen, die über außerordentliche berufliche Erfahrungen oder Qualifikationen verfügen, wie etwa Professoren, Wissenschaftler, Manager oder Personen mit einem höheren akademischen Abschluss, werden bei green card-Anträgen bevorzugt behandelt. Außerdem können Unternehmer, die einen Kapitalbetrag von mindestens USD 1.000.000 in ein neues Geschäft in den Vereinigten Staaten investieren wollen (E-Visum), eine green card mit großen Erfolgsaussichten beantragen.Im Gegensatz zu den beschäftigungsabhängigen Nichteinwanderungsvisa ist die green card nicht mehr an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Der Besitz eines Einwanderungsvisums bzw. der Green Card führt zudem auch zur unbeschränkten Steuerpflicht in den USA. D. h. der Inhaber unterliegt mit seinem weltweiten Einkommen, wenn dieses effektiv mit den USA verknüpft ist, der US-Besteuerung. Vor der Beantragung eines Einwanderungsvisums sollten die hieraus resultierenden steuerlichen Vor- und Nachteile abgewogen werden.
 
Die Daueraufenthaltsberechtigung kann auf zwei Wegen erlangt werden:

  • Arbeitsbezogene Immigration: man kann ein Angebot auf eine dauerhafte Beschäftigung vorweisen.
  • Familienbezogene Immigration: man erfüllt die Voraussetzung auf Grund entsprechend enger familiärer Bindungen zu einem US- Staatsangehörigen oder einer Person, die sich dauerhaft und legal in den USA aufhält.

Wenn sich ein Ausländer bereits mit einem Nichteinwanderungsvisum in den Vereinigten Staaten aufhält, kann er den Wechsel auf eine green card beantragen, sofern er die USA legal betreten hat und die Voraussetzungen für ein Einwanderungsvisum grundsätzlich erfüllt.

Zu Beginn wird die green card auf zwei Jahre befristet ausgestellt, um Missbrauch (z.B. Scheinehen) vorzubeugen. Hat man diese Probezeit bestanden, erhält man die unbefristete Aufenthaltsberechtigung.

Insgesamt werden ca. 140.000 green cards pro Jahr vergeben. Erhält man seine green card nicht in dem Jahr der Antragstellung, so wird man auf eine Warteliste gesetzt und erhält das Visum zum nächstmöglichen Termin.

Eine Alternative zur Erlangung der green card auf oben genanntem Weg stellt die jährlich veranstaltete green card lottery dar. Es handelt sich um ein Einwanderungsprogramm für Ausländer, welche die genannten Bedingungen nicht erfüllen, denen aber die Möglichkeit zum unbeschränkten Aufenthalt in den USA gegeben werden soll.

Da das Verfahren zur Erlangung eines Einwanderungsvisums bzw. der Green Card jedoch mit erheblichem administrativem und zeitlichem Aufwand verbunden ist, kommt diese Art der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für von deutschen Unternehmen in die USA entsandte Arbeitnehmer grundsätzlich nur selten in Frage. Anderes mag für dauerhaft in den USA lebenden deutschen Unternehmern gelten.

Einbürgerung
Von den oben angeführten Aufenthaltsgenehmigungen ist die Einbürgerung zu unterscheiden. Daueraufenthaltsberechtigte mit rechtmäßig erlangtem Status können Staatsbürger der USA werden.

Sie müssen zum Zeitpunkt des Antrags einen fünfjährigen, ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten nachweisen können. Der Einbürgerungsantrag ist ebenfalls bei der INS zu stellen. Die explizite Anerkennung des amerikanischen Wertesystems wird vorausgesetzt.

Das Recht der USA erlaubt es Amerikanern, auch die Staatsangehörigkeit weiterer Staaten zu besitzen. Für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz regelt das nationale Recht die Frage, ob eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich ist. So gilt beispielsweise ein Schweizer, der auch die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, auf dem Boden der Schweiz als Schweizer und als Amerikaner in den USA.

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