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Grundstueckskauf einer US Corporation / US Aktiengesellschaft in Florida · Kauf von Grundstuecken in den USA · Grundstuecke in Florida

Als juristische Person ist die US Corporation, genauso wie eine Privatperson, in der Lage, Eigentümerin von Grundstücken, bebaut und unbebaut, zu werden. Immer wieder gibt es Situationen, wo man sich die Frage stellt, ob es nicht besser ist, wenn ein Grundstück auf eine solche juristische Person übertragen wird. Ein Grund kann z. B. die Trennung des Immobilienvermögens vom sonstigen Vermögen sein, z. B. die Trennung des Betriebsgrundstückes vom eigentlichen Betrieb. Die US Corporation, die das Betriebsgrundstück hält, vermietet dann das Grundstück an die Betriebsgesellschaft.
 
Vorteil hierbei ist, dass im Insolvenzfalle das Immobilienvermögen erhalten bleibt, der sonstige Betrieb aber verwertet wird, um die Gläubiger zu befriedigen. Natürlich kann die US Corporation auch Eigentümerin von Privat- und Geschäftshäusern sein.
 
Nicht immer aber möchte man auch, dass Dritte erfahren, wer eigentlich der wahre Eigentümer eines Grundstückes ist. Auch hierbei kann die US Corporation behilflich sein. Denn bei Corporation, die z.B. in Florida gegründet werden, besteht keine Offenlegungspflicht der Eigentumsverhältnisse der Corporation. Die Shareholder (Aktienbesitzer) genießen in diesem US-Bundesstaat Anonymität. Wenn nun die US Corporation Eigentümerin des Grundstückes wird, so steht diese natürlich auch als Eigentümerin im Grundbuch. Wer aber wirklich hinter dieser US Corporation steht, wird nicht öffentlich.
 
Aber mit der US Corporation kann man natürlich auch Eigentümer eines Grundstückes in den USA werden. Dabei vollzieht sich der Eigentumserwerb an Grundstücken in den USA anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Grundlegender Unterschied ist, dass in den USA öffentliche Register wie das Grundbuch einen geringeren Stellenwert genießen als z. B. in Deutschland.

Der Erwerb beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages. Dieser Vertrag bedarf der Schriftform und sollte eine sorgfältige und ausführliche Beschreibung des zu erwerbenden Grundstücks beinhalten. Sie sollten darauf achten, dass die Vertragsparteien in dem Kaufvertrag korrekt bezeichnet sind. Der Vertrag muss die korrekte Grundbuch- oder Straßen-/Postadresse der Immobilie aufführen und eine Auflistung der in den Kaufvertrag einbezogenen Einrichtungsgegenstände (z. B. technische Geräte, Möbel etc.) enthalten. In dem Vertrag müssen der genaue Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen (z. B. Fristen, Anzahlungen) aufgeführt sein. Sofern der Kaufpreis durch eine Fremdfinanzierung aufgebracht werden soll, sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die dem Käufer das Recht einräumt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Anzahlung verfällt, falls die Finanzierung nicht innerhalb einer bestimmten Zeit sichergestellt ist. Des Weiteren muss der Vertrag darlegen, welche Dokumente der Verkäufer zum Beweis seiner Eigentümerrechte am Grundstück vorlegen muss. In einem nächsten Schritt wird von dem Käufer eine so genannte title-company mit der tatsächlichen und rechtlichen Untersuchung des Grundstücks, dem title search, und der Abwicklung der Eigentumsübertragung beauftragt. Diese prüft, ob sich das Grundstück tatsächlich in dem versprochenen Zustand befindet, ob das Grundstück mit Hypotheken belastet ist und ob der Verkäufer rechtlich überhaupt in der Lage ist, das Grundstück zu übertragen.

Um sich als Käufer gegen Fehler der title-company abzusichern, ist es empfehlenswert, eine Versicherung, eine so genannte title-insurance abschließen. Die von der title-company recherchierten Informationen werden in einer Grundstücksübertragungsurkunde, dem so genannten Warranty deed erfasst. In dieser Urkunde wird der Eigentumsübergang in allen Einzelheiten geregelt, insbesondere der eventuelle Übergang von Belastungen des Grundstücks. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Sie alle im Vertrag enthaltenen Fristen einhalten, da Fristen in den USA sehr ernst genommen werden und ansonsten Ihre Anzahlung verfallen könnte. Der Vertrag sollte auch das Datum der Auflassung enthalten. Zu diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer den Nachweis bezüglich der von Ihnen geforderten Eigentümerposition zu führen, und Sie haben als Käufer den Kaufpreis zu zahlen.

Das so genannte closing bezeichnet dann den eigentlichen Übergang des Eigentums. Die Übertragung wird durch den closer vorgenommen. Dabei handelt es sich um eine von den Parteien beauftragte Person, in der Regel um einen Mitarbeiter der title-company. Bis zum Zeitpunkt des closings müssen alle Absprachen bezüglich der Ablösung von Belastungen etc. durchgeführt sein. Im sog. „Closing Statement“ ist eine Auflistung sämtlicher Beträge, die der Käufer an den Verkäufer und der Verkäufer an Dritte zu zahlen hat, aufgeführt (z. B. Maklergebühren, zeitanteilige Grundstücksteuern, Eigentümergemeinschaftsbeiträge und andere jährlich fällige Gebühren).

Dies wird von dem closer am Tage des closings nochmals überprüft. Für den eigentlichen Eigentumsübergang werden der deed und der noch ausstehende Kaufpreis in Form eines Schecks (certified check) ausgetauscht. Die Übertragung wird dann von dem closer dem öffentlichen Verzeichnis (Public Record) mitgeteilt.

In den USA wird der Erwerb eines Grundstücks nicht besteuert. Veräußerungsgewinne unterliegen als Kapitalgewinneder Einkommensteuer (capital gains tax) der veräußernden Personen oder Gesellschaften. In den meisten Staaten und Gemeinden unterliegt der Besitz des Grundstücks jedoch einer im Vergleich zum deutschen Sprachraum nicht unerheblichen Grundbesitzsteuer(„Real Property Tax“). Im Gegensatz zum deutschen Einheitswert wird der Wert einer amerikanischen Immobilie jährlich festgesetzt und dient der Erhebung der Grundsteuer, welche im Regelfall zwischen 1 - 2% des festgesetzten Wertes liegt. Dieser entspricht ungefähr 80 - 85% des aktuellen Marktwertes.

US Corporation · US Aktiengesellschaft · Corporation · US Firma gründen · US Vorratsgesellschaft · Auslandsfirmen · US Corporation · EIN  · Firmengründung in den USA · US 24 Group

An dieser Stelle möchte die US 24 Group Inc. einen Überblick über ihre Tätigkeiten geben. Wir sind ein international agierender Dienstleister, der sich um die Gründung Ihrer eigenen US Aktiengesellschaft kümmert. Wir kümmern uns um alles, was man beachten muss, um eine US Firma gründen zu können. Zu einer US Corporation Gründung gehören beispielsweise die Erstellung der Gründungsanträge, die Aufsetzung der Gründungsurkunde und ein US-Bankkonto. Unsere Betreuung geht weit über die Gründung ihrer Corporation und Erstellung der By Laws etc. hinaus. Alternativ verfügen wir über einige bereits gegründete Vorratsgesellschaften. Sie brauchen nur eine US-Vorratsgesellschaft zu kaufen und besitzen dann ihre eigene vollgeschäftsfähige US Corporation. Selbst den Namen der US-Vorratsgesellschaft können Sie noch ändern.

Um mehr über US-Aktiengesellschaften, Vorratsgesellschaften & Co. zu erfahren, schauen Sie doch einmal auf unserer Internetseite www.US 24 Group.de vorbei. Dort können Sie sich über unsere Leistungen, die wir rund um das Thema US Corporation Gründung anbieten, informieren. Sie können nachlesen, wie man eine US-Firma gründen kann und wie wir Sie bei der Eröffnung von einem Auslandskonto, die Erstellung der Gründungsanträge und Gründungsurkunde unterstützen. In einer Liste haben wir Ihnen die Preise, z.B. für die Eröffnung von US Bankkonto und die Neugründung einer US-Corporation oder LLC zusammengestellt. Dort finden Sie auch eine Liste der US-Vorratsgesellschaften, die wir zum Verkauf anbieten. Natürlich können Sie auch Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beantworten gern Ihre Fragen, etwa zu Auslandsfirmen oder die US Vorratsgesellschaft.

Rund um unsere Tätigkeit gibt es einige charakteristische Begriffe, die an dieser Stelle genannt werden sollen. Das sind Florida, Siegel, Aktien, USAG, US Inc, Bueroservice, Auslandsfirmen, Auslandskonto, Corporation Gründung, Gründungsanträge, Anrufannahme, Auslandsfirma, Gründungsurkunde, US Aktiengesellschaft, US Firma gründen, US Vorratsgesellschaft, Postweiterleitung, Konto, US-Bankkonto, US-AG, US-Corporation, US-Vorratsgesellschaft, US-Vorratsgesellschaften, Steuernummer, Stocks, Apostille, USA,       US Firmen, Börsengang USA, Stock Exchange, LTD, LTD Gründung, Seal, Corporate Kit, Department of State Florida, Corporate-Design, US Postadresse, US 24 Group Inc.

Die US 24 Group Inc. hilft Ihnen dabei, eine US-Firma zu gründen. Wir kümmern uns um alles, was für eine Corporation Gründung nötig ist, wie die Eröffnung von einem US-Bankkonto, die Erstellung der Gründungsanträge oder die Aufsetzung der Gründungsurkunde. Unser Leistungsspektrum geht dabei weit über die Neugründung von Auslandsfirmen und Auslandskonto hinaus. Auch nach der Gründung der US Corporation unterstützen wir Sie mit Rat und Tat. Wir bieten auch eigene Vorratsgesellschaften zum Verkauf an. Hinter der erworbenen US-Vorratsgesellschaft steht ein bereits existierendes Unternehmen. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft kommen Sie ebenfalls in Besitz einer eigenen US Aktiengesellschaft mit US Bankkonto.

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